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Mitgliedschaft

 

Aufnahmeantrag

 

die Beitritserklärung ist als PF Dokument abrufbar

 

 

 

 

 

 

  Auszug aus der Satzung der Wählergemeinschaft Heringen e.V.

 

§4 Mitgliedschaft


(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und  die Ziele des Vereins unterstützt. Die Beitrittserklärung ist schriftlich einzureichen.
Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der erweiterte Vorstand.


(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.


(3) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.


(4) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins wiederholt bzw.schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.


Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschlusskann innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitliederversammlung entscheidet.

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