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Grundidee der WGH

Warum haben wir eine Gemeinschaftsliste Heringen gegründet?

Die Wählergruppe Gemeinschaftsliste Heringen will sich als ein Bündnis von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Heringen - einschließlich der Ortsteile - verstehen.


Das heißt: jeder !, der sich für Kommunalpolitik interessiert oder sich aktiv hier einbringen möchte, wird gerne in diese Wählergruppe aufgenommen.


Nur so kann eine Vielfalt von Ideen und Vorschläge eingebracht, Missstände aufgedeckt und Wünsche berücksichtigt werden.

 

Zu diesem Zweck hat seinerzeit die Wählergruppe Gemeinschaftsliste Heringen für das Stadtparlament der Stadt Heringen kandidiert, um so die Geschicke der Stadt Heringen im Sinne der Heringer Einwohner beeinflussen zu können.

 

Grundgedanke und Kernpunkt der Arbeitsweise der WGH ist es,
1. die Einzelmeinung der Mitglieder zu respektieren
2. auf jegliche Art des Gruppendrucks (Fraktionszwang) zu verzichten.
3. sich mit Vorschlägen der Mitglieder und Bürger beschäftigen.

 

Ein Fraktionszwang, wie er in der "großen Politik" ausgeübt wird, ist unseres Erachtens völlig überflüssig, antiquiert und hat im Stadtparlament von Heringen nichts zu suchen. Denn wirklich gute Anregungen werden so im Keim erstickt. worden. Die in unserem Stadtparlament amtierenden Politiker wollen sich in der Partei und vor der Presse profilieren und vergessen hierbei die Probleme der Bürger - ob jung oder alt.

 

Gerade deshalb sollen bei der WGH Gewissensentscheidung des Einzelnen im absoluten Vordergrund stehen. Die sich daraus ergebende Meinungs- und Ideenvielfalt ist ein erklärtes politisches Ziel und kann deshalb eine nur positive Wirkung auf das Stadtparlament und Mandatsträger und die Geschicke unserer kleinen Stadt haben.

 

Jede/r Abgeordnete soll sich frei entfalten und entscheiden können - auch im Stadtparlament. Es wird keine gemeinschaftliche Abstimmung (s.o. Fraktionszwang) geben. Jeder ist seinem eigenen Gewissen verpflichtet.

 

Ein sogenannter parlamentarischer Fraktionsvorsitzender trägt lediglich der parlamentarischen Geschäftsordnung Rechnung und hat ansonsten rein organisatorischen Charakter.

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