Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Schriftgrad:   normal  |  groß  |  größer
 
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Infos über Salzlagerstätten und Versenkung

 

 

 

 

Diese Grafiken dienen als  Informationen über Salzlagerstätten

und Laugenversenkung im Werratal.

Die verbreitete Meinung dass der Brunnen Kleinensee auf einen

Salzstock gebohrt wurde soll damit entkräftet werden.

 

Grafik 2 Salzlagerstätten

Grafik 2 Salzlagerstätten

Grafik 3 SalzlagerstättenGrafik 4 SalzlagerstättenGrafik 5 Salzlagerstätten

Text Trinkwasservers.ThüringenGrafik

 

 

 

 

Thema:  --K+S und Haldenabdeckung--

 

In der Mitgliederversammlung am 09.03.2018 wurde

das Thema ausführlich diskutiert und folgender Initiativantrag beschlossen

 

 

 

Die Mitgliederversammlung hat am 09.03.2018 folgenden Antrag beschlossen:

die WGH-Stadtverordnetenfraktion aufzufordern, zur nächsten Stadtverordnetenversammlung einen Antrag einzubringen, der zum Ziel hat, den Bürgerinnen und Bürgern die geheime Abstimmung (wie seinerzeit zur Windkraft in Herfa) zur beabsichtigten Haldenabdeckung mit Industrieabfällen aus der Müllverbrennung und Kohleverstromung oder als Alternative dazu, die Nordseepipeline als Lösungsansatz für die aus der Aufhaldung und Kaliproduktion resultierende Abwasserproblematik zu ermöglichen.

Gleichzeitig ist die GRÜNE Umweltministerin vom WGH-Vorstand aufzufordern, ihre Pläne zur Abdeckung der Kalihalden mit Industrieabfällen sowie ihre Optionen zu zukünftigen Haldenerweiterungen zeitnah in einer WGH-Informationsveranstaltung gegenüber der Heringer Bevölkerung zu erklären.

 

Begründung:

Keine andere Entscheidung wird das Leben und den Wert der privaten Güter im Werratal mehr beeinflussen, als die angestrebte Abdeckung der Kalihalden mit belasteten Industrieabfällen aus der Müllverbrennung und Kohleverstromung, die zudem ohne Nordseepipeline bis 2060 noch etwa um das Doppelte wachsen sollen. Damit wird das Werratal zur zentralen nationalen Entsorgungsfläche und zwar mit allen denkbaren Belastungen für noch viele nachfolgende Generationen.

Bemerkenswert ist demgegenüber, dass die Kalihalde in Neuhof, deren Abwässer seit einigen Jahren vorrangig. vor den eigenen Abwässern auch noch ins Werratal entsorgt werden, gemäß dem von der GRÜNEN Umweltministerin und K+S vereinbarten Masterplan demnach nicht mit solchen belasteten Abfällen abgedeckt werden soll, obschon das dortige Werk bereits 2035 aufgegeben und eine Abdeckung dieser Halde sachlich und technisch zur Entlastung des Werratals und der Weser somit am vordringlichsten Sinn machen würde.

Anzunehmen ist jedoch, dass aufgrund der nahe an Fulda liegenden Halde in Neuhof deren Abdeckung mit Millionen Kubikmetern an Industrieabfällen auf heftigen Widerstand aller politischen Lager treffen würde und daher deren Durchsetzung höchsten politischen Schaden in der Region und in Wiesbaden anrichten würde. Inzwischen formiert sich selbst bei der Abdeckung der vergleichsweise kleinen Halde in Wathlingen massiver Widerstand.

So muss doch angesichts des favorisierten Masterplans der GRÜNEN Umweltministerin, wie auch der hiesigen GRÜNEN Landtagsabgeordneten, die Frage gestellt werden, ob die Menschen im Werratal weniger Wert sind, als z. B. in der Region Fulda und ob sie es auch weiterhin nicht für nötig halten, die Entsorgung von 50 bis 75 Mio. Kubikmetern belasteten Industrieabfällen den betroffenen Bürgen einmal persönlich zu erklären?

 

 

Die Zahlen zur nötigen Abdeckmasse stammen übrigens aus einem Gutachten, das von GRÜNEN Regierungsmitgliedern in Auftrag gegeben wurde. Demgegenüber umfasst die Masse z. B. der Cheopspyramide nur 2,5 Mio. Kubikmeter.

Es ist aus Sicht der WGH nicht hinnehmbar, dass zur Akzeptanz der Windkraft in Herfa mit Nachdruck eine geheime Abstimmung gefordert und durchgeführt wurde, während dieses unvergleichlich gigantische Projekt und damit die wohl größte Bewegung an Industrieabfällen in der Bundesrepublik Deutschland an einen konzentrierten Standort umgesetzt werden soll, ohne die betroffenen Menschen ebenfalls darüber entscheiden zu lassen.

Wir als WGH machen nochmals ausdrücklich klar, dass es uns mit der Favorisierung der Nordseepipeline, um die langfristige Erhaltung der Arbeitsplätze in der Kaliindustrie des Werratales geht, da damit die hoch umstrittene und praktisch nicht durchsetzungsfähige Oberweserpipeline ebenso entbehrlich würde, wie die jetzt schon äußerst schwierigen Haldenerweiterungen.

Zwar mag es sein -wie zunehmende Gerüchte besagen-, dass sich die GRÜNEN Umweltministerinnen in Hessen und Thüringen längst auf die tatsächlich einzige mögliche Aufschüttungsfläche im Dankmarshäuser Zipfel geeinigt haben, jedoch würde das ggf. noch lange nicht besagen, dass sich solche Planungen auch tatsächlich politisch durchsetzen lassen. Die permanente Unsicherheit würde sich dennoch weiter vergrößern.

Wir glauben hingegen nicht, dass es einem Unternehmen gelingen kann, die zunehmenden und dauerhaften Konflikte um die vorgestellte Art der Entsorgung in die die Weser sowie weitere Aufhaldung und Abdeckung mit Industrieabfällen über weitere 40 Jahre durchzuhalten. Die für die Arbeitnehmer und ihre Familien sicherste Entsorgung kann daher nur die Nordseepipeline sein, zumal die Kaliabwässer über die Jahrhunderte ohnehin in der Nordsee landen werden. Genau das waren die Argumente des RUNDEN TISCHES und der Umweltverbände, sowie der Anrainer aller politischen Lager entlang der Weser.

Sollte sich jedoch eine Mehrheit der Heringer Bevölkerung für die von K+S, dem Heringer Bürgermeister und der GRÜNEN Ministerin favorisierten Entsorgungspläne, also auch der Aufschüttung der dann noch um das Doppelte wachsenden Halden mit belasteten Industrieabfällen aus der Müllverbrennung und Kohleverstromung gegenüber der Nordseepipeline entscheiden, haben die nötigen Beschlüsse der städtischen Mandatsträger zumindest eine feste Basis. Wohlgemerkt, die Reaktion der Bevölkerung anlässlich der Info-Veranstaltung mit 800 Teilnehmern zum Müllheizkraftwerk war seinerzeit positiv und allein was die Größe und langfristige Auswirkung anbetrifft, geradezu winzig und daher nicht einmal im Ansatz vergleichbar.

 

Die Bürger über eine derart, die Existenz und das weitere Leben im Werratal beeinflussende Maßnahme nicht abstimmen zu lassen, würde letztlich nicht weniger bedeuten, als den Bürgern das Vertrauen zu entziehen, zumal es auf den durchgeführten Info-Veranstaltungen nicht einen einzigen zustimmenden Beitrag (ausgenommen den der K+S-Vertreter und des Bürgermeisters gab, sondern ausnahmslos nur kritische Fragen und ablehnende Kommentare.

 

 

...........................................................................................................

 

 
 

 

 

 

 

 

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

 

..................................................................................................................

 

  

 

Zum Thema Straßenbeleuchtung :

 

Wussten Sie eigentlich, dass.........

die Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer in der Nacht eine wesentliche Aufgabe der modernen Straßenbeleuchtung ist ?

 

Im Rahmen der europaweiten Harmonisierung aller technischen Vorschriften wurde die europäische Normungsorganisation CEN damit beauftragt, die technischen Anforderungen für die Straßenbeleuchtung auf ein gemeinsames europäisches Niveau zu bringen und zu vereinheitlichen. Auf dieser Basis entstand die neue Europa Norm EN 13201 mit den Teilen 1 bis 4. In Deutschland wurde die Norm in DIN EN 13201umbenannt.

 

Eine Umrüstpflicht für Altanlagen gibt es in Deutschland nicht. Die DIN EN 13201 ist jedoch bei der Planung von Neuanlagen und bei Sanierungen anzuwenden.

 

Das immerhin 42 Seiten starke Werk gliedert sich in folgende Teile:

Teil 1: Auswahl der Beleuchtungsklassen

Teil 2: Gütemerkmale

Teil 3: Berechnung der Gütemerkmale

Teil 4: Methoden zur Messung der Gütemerkmale von Straßenbeleuchtungsanlagen

 

Bei der Planung der Straßenbeleuchtung ist die Bestimmung der Beleuchtungsklasse eine wesentliche Aufgabe, um die lichttechnischen Anlagedaten festzulegen.

 

Das ganze erfolgt in mehreren Schritten anhand von vielen Basis- und Zusatztabellen.

 

Zunächst muss die zu beleuchtende Straße hinsichtlich der verkehrlichen Daten in eine Beleuchtungssituation eingeordnet werden. Anschließend erfolgt die Auswahl der Beleuchtungsklasse. Schließlich werden aufgrund der Beleuchtungsklasse die lichttechnischen Anforderungen an die Beleuchtung bestimmt. Weiterhin sind Beobachterstandort, Bewertungsfeld und Anlagegeometrie mit entscheidend.

 

Die Planung der Beleuchtung von Verkehrsstraßen erfolgt nach DIN EN 13201 aufgrund objektspezifischer Vorgaben und unter Verwendung entsprechender Computerprogramme.

 

Fazit:

Die Planung der Straßenbeleuchtung ist eine sehr anspruchsvolle Leistung, die ein normaler Bürger nur sehr schwer nachvollziehen kann. Deshalb obliegt die Planung der Straßenbeleuchtung auch dem Verkehrsplaner, der über die entsprechenden Kenntnisse und Computerprogramme verfügt.

 

 

.......................................................................................

 

 

 

 

VERANSTALTUNGEN
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
 
 
BESUCHER: 20946